Nachdem das Gesetz zu Websperren in Deutschland verabschiedet wurde und man sich fragt: “Gut,..ok…für hochgradige Verbrecher und Pädophile geht das in Ordnung!” - stellt sich mir die Frage, was wird jetzt im Grunde als “gefährliche” Seite angesehen? Es wird jetzt schon gefordert, diese Sperren auf Seiten mit Inhalten des Hasses oder Gewalt/Killerspielen zu erweitern.
(siehe Zitat von CDU & Sinti und Roma - Artikel zu Websperren )
Was soll jetz noch alles kommen, wenn ich sowas aus der Schweiz höre:
“Die Schweizer Regierung plant laut einem Zeitungsbericht die vollständige Überwachung des Internetverkehrs von verdächtigen Personen.” Wie in Deutschland das Websperren-Gesetz, sollen die Internetprovider in der Schweiz ab dem 1.August 2009 zusätzlich zu einer “Echtzeit-Überwachung” in der Lage sein. Das heißt konkret, dass somit das komplette Surfverhalten einer Person gespeichert und abgefangen werden kann, sollte gegen diese Person ein Strafverfahren laufen. Der Staat liest alle geschriebenen Worte in Chats,Email oder in Foren mit, überwacht die Surfeigenschaften und -gewohnheiten, hört bei Internettelefonie zu, oder partizipiert bei Gesprächen über ICQ oder Skype, sobald die Person eine Webcam aktiviert. Sieht heruntergeladene Dateien ein, kann diese verändern und wieder auf den Rechner speichern usw. …
Wo bitte ist die Freiheit geblieben und wer wird als Verdächtiger angesehen? Ist man straffällig, wenn man etwas illegal downloaded, oder unbewusst auf einer Seite der schwarzen Liste gelandet ist? Fällt man somit sofort in die Überwachungsliste? Das hört sich ziemlich nach Stasi-Methodik an.
Der Staat will schnellstmöglich in allen Belangen des WWW stärkere Maßnahmen und Verschärfungen ergreifen, gerade in Bezug auf illegale Downloads und Internetaktivität in Bereichen der Pornografie, Gewalt und Terror.
Ich denke mal, dass diese “Echtzeit-Überwachung” auch hier in Deutschland, unwissentlich der Bevölkerung, mitinstalliert wird. Die Provider speichern ja sowieso schon von Tag zu Tag Daten aller User für 6 Monate, auf die der Staat zurückgreifen könnte.
Für die Methode der Echtzeit-Überwachung wurde weder das “Gesetz des Post und Fernmeldeverkehrs”, noch die entsprechende Verordnung geändert. Es wurde lediglich eine “IP-Richtlinie” und dazugehörige technische Regelungen erhoben, ein vertrauliches Dokument, welches an die Provider gesendet wurde –> “Vernehmlassung”
Wann wird dieser Angriff auf die Freiheit eines Jeden in Deutschland kommen? - ich denke, sehr bald…
…der Grund warum der Staat das darf - ganz einfach - jeder könnte Terrorist, Gewalttäter und Verbrecher sein. Und alles hat die Basis Angst, Angst die geschaffen wurde. Angst bedeutet Kontrolle. Möchtet ihr euch kontrollieren lassen??? Datenschutz ist ein Menschenrecht!
folglich Artikel von heise.de:
Schweiz plant “Echtzeit-Überwachung” des Internetverkehrs von Verdächtigen”
weitere sehenswerte Links:
Die Internetseite von den Machern des Videos
Am Freitag, den 10.07.2009 wurde der Gesetzesentwurf zu Websperren gegen die Verbreitung von Kinderpornografie vom Bundestag verabschiedet. Anhand eines geheimen Sperrverzeichnisses des BKA müssen Internetanbieter mit über 10000 Kunden ab dem 1. August 2009 einen Blockfilter installieren. Bei Verstoß drohen dem Provider bis zu 50 000 Euro Strafe.
Sollte eine Adresse aufgerufen werden, die auf der Liste vorhanden ist, wird auf eine Gesperrt/Stopp-Seite verwiesen. Weiterhin darf der Internetprovider die persönliche IP speichern und dem BKA auf Verdacht ausgehändigt werden. Ein Gremium von 5 “Spezialisten” (nach §9 Expertengremium) soll entscheiden dürfen, welche Internetseiten gesperrt werden und sind befähigt, die Sperrliste jederzeit zu erweitern.
Die CDU und der Zentralverband der Sinti und Roma fordern nun materielle Erweiterung der Sperren, wie zum Beispiel auf “Hass-Seiten” und “Killerspielen”. Ein Anfang vom Ende?
Juristen äußern schon die ersten schweren Bedenken: “…Ferner bestehe für die Nutzer keine ausreichende Sicherheit darüber, was mit den zu Sperrzwecken erhobenen Daten tatsächlich geschehe und ob diese nicht doch zur Strafverfolgung genutzt würden. Darüber hinaus sei nicht auszuschließen, dass es besonders bei äußerst grobmaschigen Filteransätzen zu unbeabsichtigten Mitsperrungen legaler Inhalte kommen und das Recht auf Informationsfreiheit unverhältnismäßig beeinträchtigt werden könnte. Zuletzt bleibe die Befürchtung, dass die bereits vielfach geforderte Ausdehnung der Verpflichtung auf weitere Sperrzwecke zu einer kaum mehr kontrollierbaren Einschränkung des Internetverkehrs führen könnte. Großen Aufwand müssten die Provider nach dem Aufbau der universell einsetzbaren Blockadeinfrastruktur dafür nicht mehr betreiben.” (nach einer Analyse der Mitarbeiter des Passauer Staatsrechtlers Dirk Heckmann)