Vulkanausbruch nur Mittel zum Zweck? April 20th, 2010 | Allgemein, Medien, Politik | No Comments »

vulkanNutzen die Europäische Militärs den Totalausfall der zivilen Luftfahrt für Kriegsspiele? Der Kopp Verlag veröffentlichte schon einen Beitrag hierzu. “Aschewolke über Europa, Vulkanausbruch auf Island und Flugverbot!” sind die Töne, die man in den Massenmedien aktuell von Morgens bis Abends um die Ohren geschlagen bekommt. Die Eyjafjallajökull Eruption führt mittlerweile in vielen europäischen Ländern zu Flugstreichungen, teilweise ist der Flugverkehr sogar komplett eingestellt. Die Massenmedien berichten über die Schwefelwolke und ganz nebenbei von NATO - Militärflugzeugen, die mit durch Vulkanasche beschädigte Triebwerke vom Einsatz zurückgekehrt sind.

Militärflugzeuge bei einem Flugverbot? Laut der Internetseite Luftwaffe.de, findet zur Zeit ein NATO Manöver statt. Der Name »Brilliant Ardent 2010« spielt das Szenario durch, wie man in Europa reagieren würde, wenn die USA oder Israel überraschend die Atomanlagen in der Islamischen Republik Iran bombardieren würden und Teheran dann zurückschlagen würde. Logisch, dass hierbei Zivilflugzeuge hinderlich wären. Es soll hierbei eine Eingreiftruppe »NATO Response Force« (NRF) trainiert werden.

Diese Großübung begründet sich auf das Gesamtkonzept aus dem Frühjahrstreffen der NATO-Verteidigungsminister im Juni 2003. Hierbei wurde die Eingreiftruppe NATO Response Force (NRF) ins Leben gerufen. Es soll ein „Detailed Implementation Plan“ (DIP), ein stufenartiger Prozess für ein neues System, erstellt werden. Ab November 2006 wurde die Full Operational Capability (FOC), also ihre volle Einsatzbereitschaft, erlangt und nachgewiesen. Seitdem stehen Sie für Einsätze bereit. Seit 2005 beteiligt sich die Deutsche Luftwaffe an dieser Eingreiftruppe.

“Das von der USAFE beschriebene Szenario verrät, dass mit BAT 10 ein umfassender Luftangriff auf ein Land geübt wird, das über ein effektives Flugabwehrsystem verfügt und sich mit eigenen Kampfjets und taktischen Raketen zur Wehr setzen kann. Warum muss dieses Manöver über Norddeutschland stattfinden, wenn damit der NATO-Gefechtsstand im türkischen Izmir zertifiziert werden soll? Sollte es sich bei der “fiktiven geopolitischen Umgebung” etwa um den Iran handeln? Der norddeutsche Luftraum ist zwar weit vom iranischen Luftraum entfernt, dafür wäre Izmir in einem Luftkrieg gegen den Iran aber bestens als vorgeschobener Gefechtsstand geeignet. Wer von Izmir aus die Rafale-Kampfjets des im Skagerrak kreuzenden französischen Atom-Flugzeugträgers “Charles de Gaulle” dirigieren kann.” Luftpost PDF

Trotz einem kompletten Flugverbot über Europa hat die NATO vom 12. - 22. April ein koordiniertes Luftmanöver genannt “BRILLIANT ARDENT 2010/BAT 10″, das einen Angriff auf eine “fiktive geopolitische Umgebung” laut NATO, umgangssprachlich Iran genannt, simuliert und in den Massenmedien wird nichts darüber berichtet?!

Übung eines Angriffes auf den Iran? In Norddeutschland? Keine passende Umgebung für das Abfangen von Flugobjekten. Viele Spekulationen und Intrigen!? Das Manöver war ja schon lange zuvor angekündigt, aber warum dann das Vulkanschauspiel und warum fliegt das Militär, aber die Fluggesellschaften nicht? Warum so schlechtes Bildmaterial und dürftige Informationen? Was geschieht wirklich hinter den Kulissen, alles nur Verschwörung und Paranoia? Wird vertuscht?

Wer profitiert und wer verliert durch die schweflige Wolke? Profitieren werden Bahnbetreiber, Schiffahrt, Taxis und Autovermietungen. Verlieren werden Fluglinien, Flughafenbetreiber, Reiseanbieter und die Post. Mal von unseren Aktieninvestoren ganz abgesehen.
Die Verschuldung Europas geht natürlich nun im Getöse des Vulkans und dem Gemaule der Flugpassagiere in den Massenmedien unter.

Todesstrafe durch neue EU-Richtlinie!? September 24th, 2009 | Allgemein, Politik, Recht | No Comments »

todesstrafeAls erstes Mainstream-Medium veröffentlicht Focus-Money in der Ausgabe 35 vom 19.08.2009 auf Seite 78 durch Oliver Janich (Journalist für die Financial Times Deutschland, Süddeutsche Zeitung und weitere) ein Interview mit dem Fachmann für EU-Verfassungsfragen Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, Professor für Öffentliches Recht an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg, über die Wiedereinführung der Todesstrafe.

Hier das Interview zum nachlesen:

Focus-Money: Herr Professor Schachtschneider, laut ihrer Klageschrift gegen den EU-Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht der Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen. Das klingt ungeheuerlich. Worauf gründet sich ihre Argumentation?
Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.

Money: Aber wird in der Charta die Todesstrafe nicht explizit verboten?
Schachtschneider: Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.

Money: Warum so umständlich?
Schachtschneider: Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt.

Money: Aber ist es nun eindeutig, dass das Töten von Menschen erlaubt ist, wenn der Vertrag in Kraft tritt?
Schachtschneider: Ja, die Grundrechtekarte wurde 2001 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechte-Charta verbindlich.

Money: Aber die entsprechende Passage steht ja nur in den Erläuterungen…
Schachtschneider: Diese sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Außerdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?

Money: Hat das Bundesverfassungsgericht ihrer Interpretation mit der Anerkennung des Lissabon-Vertrages nicht eine Absage erteilt?
Schachtschneider: Überhaupt nicht. Es hat sich zu der Frage gar nicht geäußert.

Money: Ist das üblich?
Schachtschneider: Das ist sogar der Normallfall. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht eines Problems nicht annehmen will, äußert es sich einfach nicht dazu.

Money: Ist das rechtlich möglich?
Schachtschneider: Das ist rechtlich mehr als bedenklich, aber Praxis.

Money: Die Todesstrafe kann laut Erläuterung im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Ein sehr theoretischer Fall.
Schachtschneider: Wirklich? Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg? Wer definiert den Krieg? Was ist eine Kriegsgefahr? Was war mit dem Jugoslawien-Krieg?

Money: Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?
Schachtschneider: Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar „Autonome“, die Steine schmeissen.

Money: Es gibt Politiker und Juristen, die argumentieren, dass die Grundrechte eines Landes durch den EU-Vertrag nur verbessert, aber nicht verschlechtert werden können.
Schachtschneider: Die Grundrechtecharta der Europäischen Union (GrCh) enthält keinen Vorrang oder Vorbehalt der nationalen Grundrechte oder ein grundrechtliches Günstigkeitsprinzip. Wer das behauptet, beweist seine Unkenntnis des Gemeinschaftsrechts.

Money: Wie kommen sie dann darauf?
Schachtschneider: Dort wird mit dem Art. 53 der Grundrechte-Charta argumentiert. Aber genau der gibt das nicht her: Dort heißt es: „Keine Bestimmung dieser Charta ist als Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich…, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.“. Wesentlich ist der Passus „in dem jeweiligen Anwendungsbereich“. Wenn nämlich Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist, sind die Grundrechte der Europäischen Union maßgeblich (Art. 51 Abs. 1 GrCh), wenn nationales Recht anzuwenden ist, die nationalen Grundrechte. Beide Grundrechtetexte sind niemals gleichzeitig anzuwenden.

Money: Aber der europäische Gerichtshof könnte doch feststellen, dass in diesem Fall das nationale Recht Vorrang hat.
Schachtschneider: Genau das hat der EuGH noch nie getan. Er fühlt sich immer zuständig. Außerdem ist das Verbot der Todesstrafe kein Grundrecht. Insofern zieht das Argument, die Grundrechte dürfen nicht verschlechtert werden, nicht.

Money: Ist den Politikern denn bewusst was sie da beschließen?
Schachtschneider: Vielleicht nicht allen. Mindestens aber der CDU/CSU-Fraktion. Ich habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung meiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müssen. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Prof. Meyer, in Nizza versucht hat, die Regelungen zu verhindern.

Money: Können Sie sich einen Grund vorstellen, warum so etwas beschlossen wird?
Schachtschneider: Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer größer. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.

Money: Also will man sie niederschießen dürfen?
Schachtschneider: So sieht es aus.
Money: Was kann man dagegen tun?
Schachtschneider: Meiner Meinung nach berechtigt das EU-Vertragswerk, auch weil damit die Demokratie ausgehöhlt ist, zum Widerstand.

Money: Welche Form von Widerstand meinen sie?
Schachtschneider: Zum Beispiel Demonstrationen und alle Formen des öffentlichen Widerspruchs, der Weg Gandhis.

Die gewalttätigen Niederschlagungen der Aufstände in Tibet wurden in Europa geächtet. Die Montagsdemos verliefen friedlich, ob das bei der nächsten “Aufruhr” auch so sein wird, bleibt nach dem Lesen dieses Interviews fraglich.

Es wird deutlich, was die Eurokraten tatsächlich wollen und das sich die EU, auch Deutschland, scheinbar auf größere Unruhen vorbereiten. Mit einem Demokratieverständnis ist das alles nicht zu vereinbaren. Angst schüren und die Macht dem Volke entziehen?

Nur noch die Iren können mit ihrer Stimme den Vertrag für die gesamte EU noch ablehnen. Könnte man die nicht mit genügend EU-Geld und Sonderregeln zum “Ja” ködern? Anfang Oktober sind wir schlauer.

weitere Links hierzu:
Daily Motion - Video: Prof. Dr. Schlachtschneider zur Todesstrafe in der Eu
Der EU Vertrag und die Todesstrafe
EU vor Wiedereinführung der Todesstrafe?

Nachtrag 5 Oktober 2009
Wie überraschend - Irland hat für JA gestimmt und die neue EU Richtlinie ist verabschiedet.
Das Resultat zu Gunsten des Lissabon-Vertrags war abzusehen, denn Irland ist in einer tiefen Rezession. Es ging also weniger um den Inhalt des Vertrages und die Nachteile darin, sondern die irischen Wähler erhoffen sich durch ein “Ja” die Hilfe der EU um aus der Krise zu kommen. Barrroso: “… wenn die Iren wieder ablehnen, dann können sie keine Hilfe von der EU erwarten.”

Der Gedanken liegt nahe, Brüssel habe Irland bewusst tiefer in die Krise gleiten lassen, um durch die Notlage der Menschen eine Zustimmung zum Lissabon-Vertrag zu bekommen. Nur so ist der massive Meinungsumschwung gegenüber dem Resultat vor einem Jahr zu erklären. Die Tatsache, dass die EU Richtlinie schon einmal mit Mehrheit abgelehnt wurde und eine erneute Abstimmung erzwungen wurde, ist ein Zeichen wie antidemokratisch die EU ist.

nutze-deine-freiheit.blogspot.com: 18-Jähriger entarnt Parteienpropaganda zum Lissaboner Vertrag

Europawahl: Bayern loswerden? Juni 7th, 2009 | Allgemein, Politik | No Comments »

bayernparteiIch habe gerade nicht schlecht geschaut, als ich das erste Bayernpartei-Wahlplakat in Magdeburg gesehen habe (siehe Bild).
Mitten in Magdeburg (Sachsen-Anhalt) wirbt nun also die Bayernpartei um Wählergunst. Aber wie? Welche schizophrene Aussagen lese ich bereits im ersten Satz auf der im Wahlplakat abgebildeten Webseite? Dort ist nämlich folgendes zu lesen:

Mal ehrlich, nervt Bayern uns nicht alle? Ich meine jetzt nicht nur den arroganten millionenschweren Fußballclub, sondern den genauso arroganten seltsamen Freistaat im Süden.

Aha, die Bayern gehen sich also selbst auf den Senkel? Komisch… Ich habe bisher mindestens 5 mal Urlaub in Bayern gemacht, fand es jedes mal “eine moards Gaudi”, freue mich über die schönen Berge und die lustige Aussprache. Aber das die Bayern(partei) so hart mit sich selbst ins Gericht gehen, hätte ich nun wirklich nicht gedacht.

Nunja, wieder etwas, was uns die Bayern voraus haben: eine gehörige Portion Selbsterkenntnis. - Kein Grund gleich abhauen zu wollen!